Exportkontrolle in Wissenschaft und Forschung (online)

Brandenburg gehört gemeinsam mit Berlin europaweit zu den Regionen mit der höchsten Forschungsdichte.

Die Wissenschaft ist grundsätzlich frei – die gesetzlichen Vorgaben der Exportkontrolle setzen jedoch auch Wissenschaftler/innen Grenzen, nämlich dann, wenn es um den Transfer von sensitiven Waren oder von sensitivem Know-how ins Ausland bzw. an ausländische Personen geht. 

So können Beschränkungen der Exportkontrolle bspw. für internationale Forschungskooperationen, Dienstreisen, Exporte von wissenschaftlichen Geräten, die Entwicklung neuer Technologien, die Einstellung bzw. Zusammenarbeit mit ausländischen Gastwissenschaftlern gelten.

(Fach-)Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen müssen diese Berührungspunkte kennen, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.

In unserer Informationsveranstaltung lernen Sie mehr über die Ziele und Vorgaben der Exportkontrolle in Wissenschaft und Forschung und erfahren, wie die IHK-Organisation sie dabei unterstützen kann, Lösungsansätze für den praktischen Umgang mit der Exportkontrolle zu finden.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet online via Microsoft Teams statt. Einen Zugangslink erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung.

Wann:  Donnerstag, 14. November 2024, 14:00-15:30 Uhr
 

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Inhalt

• Vorgaben der Exportkontrolle in der Wissenschaft
• Rechte und Pflichten
• Organisation der Exportkontrolle
• Rechtliche Verantwortung und Herausforderungen

Die Informationveranstaltung richtet sich an Wissenschaftler/innen und Mitarbeitende von (Fach-)Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

 

Annelie Heim
Annelie Heim
Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht @ Industrie- und Handelskammer Potsdam
Ivonne Paulus-Lins
Ivonne Paulus-Lins
IHK Exportakademie

Ivonne Paulus-Lins unterstützt als Volljuristin gemeinsam mit dem Team der IHK-Exportakademie GmbH Forschungseinrichtungen und Universitäten beim Aufbau eines internen Exportkontrollsystems (ICPs).

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TIPP:

Sie möchten wissenschaftliche Geräte mit ins Drittland nehmen? Eine Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern entfällt mit dem Carnet ATA. Carnets bieten zusätzlich den Vorteil einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Informieren Sie sich kostenfrei im Online-Carnet-Workshop am 15.11.2024 zu den Nutzungsmöglichkeiten und beteiligten Ländern, dem Ablauf und den Vorteilen des Verfahrens.

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