Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, Verfahrensdokumentation und Steuerrecht
Ordnungsgemäße Buchführung und strukturierte Verfahrensdokumentation erleichtern korrekte Steuererklärungen enorm.
Nach § 238 I HGB sind alle Kaufleute zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet.
Diese muß so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.
Erfahren Sie bei unserem Gründerfrühstück welche Methoden Sie zur ordnungsgemäßen Buchführung anwenden und wie Sie mithilfe strukturierter Verfahrensdokumentation Fallstricke vermeiden können.
Datum und Uhrzeit: 11. Oktober 2023, 09.00 - 11.00 Uhr
Veranstaltungsort: TURM ErlebnisCity in der André-Pican-Straße 42, 16515 Oranienburg
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind und bitten um Ihre Anmeldung bis zum 2. Oktober 2023.
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Stefan Weimann
DATEV eGOlaf Onigkeit
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